Psychotherapie
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten werden üblicherweise die Kosten einer Psychotherapie übernommen. Erkundigen Sie sich daher über die in Ihrem Tarif geltenden Formalitäten.
Checkliste private Krankenkasse / Beihilfe
In der Regel wird das Honorar mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz festgelegt. In gerechtfertigten Ausnahmefällen variieren die Honorarsätze zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen Steigerungssatz. Diese gesonderten Einzelleistungen sind in der Rechnung enthalten und für Sie nachvollziehbar und verständlich begründet. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe akzeptieren solche Begründungen durchaus und das erhöhte Honor wird häufig erstattet.
Gesetzlich Versicherte können in begründeten Fällen die Übernahme der Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Mehr Informationen zu Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier.
Selbstzahler*innen können die Behandlungskosten privat tragen: Es werden dann keine personen- und krankheitsbezogenen Daten an die Krankenversicherungen weitergeleitet.
Paartherapie
Paartherapie ist keine heilkundliche Leistung und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten werden ausschließlich privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten betragen für eine Sitzung à 50 Min. 120 € oder Sitzung à 100 Min. 190 €.
Psychologisches Coaching
Auch die Psychologische Beratung/ Coaching ist keine heilkundliche Leistung und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten werden ausschließlich privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten betragen für eine Sitzung à 50 Min. 120 €.